FAQs

Willkommen zu unserem FAQ-Bereich. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wenn auf Grund eines äusseren Ereignisses (z.B. Sturz, Schlag) ein Zahn abbricht, stark gelockert, verschoben oder herausgeschlagen wird, spricht man von einem Zahnunfall.

Das Verhalten nach einem Zahnunfall ist abhängig vom Ausmass der Verletzung. Wenn die Zähne betroffen sind und keine grössere Weichteilverletzungen bestehen, ist der Zahnarzt im Normalfall die richtige Anlaufstelle. 
Falls Anzeichen von einer Hirnerschütterung mit Erbrechen, Schwindel und ungleich grosse Pupillen vorhanden sind, sollte man mit dem Hausarzt oder Spital Kontakt aufnehmen.

Bei einem Zahnunfall ist überlegtes Handeln wichtig: Bleibende Zähne können bei richtigem Verhalten sehr oft gerettet werden! 
1. Ruhe bewahren und überlegt handeln
2.Bei starker Blutung auf Gaze oder Stofftaschentuch beissen, äusserlich Eis auflegen
3.Sofort Zahnarzt oder Zahnklinik aufsuchen – bei jedem Zahnunfall!
Zahn locker oder verschoben 
Die Zähne in ihrer Position belassen, sofort den Zahnarzt oder eine Zahnklinik aufsuchen. 
Zahn abgebrochen
Das abgebrochene Zahnstück in Wasser aufbewahren. Sofort den Zahnarzt oder eine Zahnklinik aufsuchen.
Zahn ausgeschlagen
Den ausgeschlagenen Zahn in eine Zahnrettungsbox legen: Diese ist in Apotheken oder Zahnarztpraxen erhältlich. Falls nicht verfügbar, Zahn in kalte Milch legen. Sofort den Zahnarzt oder eine Zahnklinik aufsuchen! Wichtig: Herausgeschlagenen Zahn weder reinigen noch an der Wurzel anfassen, feucht aufbewahren!

Der Zahnarzt untersucht die betroffenen Zähne und prüft (z.B. mit einem Röntgenbild und dem Kältestab), wie stark der Zahn, die Wurzel oder der Nerv verletzt sind. Abgebrochene Zahnstücke werden soweit möglich wieder angeklebt. Gelockerte, verschobene oder hineingeschlagene Zähne werden wieder an ihren Platz gerückt und mit einer Schiene fixiert. Herausgeschlagene bleibende Zähne werden wieder eingesetzt.

Je rascher ein Zahnarzt aufgesucht wird, desto grösser die Erfolgsaussichten – Zeit ist kostbar: Herausgeschlagene Zähne bleiben bei Lagerung in einer Zahnrettungsbox während mindestens 24 Stunden vital, in kalter Milch nur kurze Zeit. Gelockerte oder verschobene Zähne sollten möglichst rasch nach dem Unfall geschient werden.

Unfälle der Milchzähne können bleibende Schäden an noch nicht durchgebrochenen nachwachsenden Zähnen verursachen, da sich die verletzlichen Zahnkeime unter bzw. hinter den Milchzähnen befinden. Deshalb: Auch bei verletzten oder verschobenen Milchzähnen möglichst rasch einen Zahnarzt oder eine Zahnklinik aufsuchen.
 
Zahnunfälle sind versichert. Bei Arbeitnehmenden, welche über ihren Arbeitgeber versichert sind, ist die Betriebs- bzw. Nichtbetriebsunfallversicherung zuständig. Bei Nichterwerbstätigen (Kinder, Jugendliche oder Pensionierte) ist es die im Unfallzeitpunkt zuständige Krankenversicherung. Alle Zahnunfälle sind der Versicherung unverzüglich zu melden.